Welche Dokumente benötigen Sie für eine Bewerbung bei uns:

Eine Wohnung kann nur mieten, wer dem Vermieter die vom Vermieter angeforderten Dokumente vorlegt. Dazu gehören in der Regel:

  • Schufa-Auskunft: Diese stellt Informationen über Ihr Zahlungsverhalten in der Vergangenheit bereit, z. B. ob Sie eventuelle Strafen gezahlt oder mögliche Kredite zurückgezahlt haben.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Das ist ein Nachweis darüber, dass Sie keine Mietschulden haben (z. B. beim Vorvermieter). Eine solche Bescheinigung können Sie bei Ihrem aktuellen Vermieter oder in Ihrer Unterkunft erhalten.
  • Einkommensnachweis: Dieser gibt Auskunft darüber, wie hoch Ihr aktuelles Einkommen ist. Sie können zum Beispiel eine Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitsgebers vorlegen oder einen Nachweis des Jobcenters oder des Sozialamts über die Leistungen, die Sie erhalten.
  • Mietkostenübernahme des Jobcenters oder des Sozialamts: Ein Bestätigung, dass das Jobcenter oder das Sozialamt die Miete zahlt, wenn Sie die Wohnung nicht selbst finanzieren können.
  • Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung, sofern Sie im Rahmen des Asylrechts Wohnraum suchen.
    Bitte klären Sie einen Umzugswunsch stets vorab mit dem jeweils zuständigen Dienststellen bzw. Ämtern ab!
  • polizeiliches Führungszeugnis: Nachweis darüber, ob Sie in der Vergangenheit Straftaten begangen haben.
    Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen.
  • Mieterselbstauskunft: Ein Formular mit wesentlichen Fragen zu Ihrer Einkommens- und Lebenssituation können Sie [hier bitte klicken] herunterladen.

Wir erwarten von Ihnen als zukünftiger Mieter, dass Sie uns zumindest einen groben Überblick über die finanzielle und familiäre Situation abgeben.
Es ist nicht unbedingt notwendig, alle Unterlagen ausgefüllt beizubringen, jedoch wird sich eine entsprechende Bereitschaft zur Offenlegung bei Bewerbung entsprechend auswirken.

Wahrheitsgemäße Angaben sind selbstverständlich.

Eine bestehende Privathaftpflichtversicherung des zukünftigen Mieters, oder die Bereitschaft eine solche abzuschließen, wäre von uns aus gesehen wünschenswert und wird bevorzugt behandelt.